Allgemeines
Hier findest du alle notwendigen Informationen über die Mitgliedschaft im JJCB. Siehe dazu auch JJCB_Statuten.pdf
Wer an den Trainingsangeboten teilnehmen will, muss Aktivmitglied werden. Jedes Aktivmitglied, welches das 5. Altersjahr vollendet hat und Judo oder Ju-Jitsu betreibt, muss die Jahreslizenz des SJV beziehen.
Wer den JJCB ideell unterstützen und nicht an den Trainings teilnehmen will, kann Passivmitglied werden.
Um Mitglied zu werden, fülle bitte das Anmeldeformular online aus.
Pflichten der Mitglieder
Alle Mitglieder halten das Ansehen des JJCB jederzeit und überall hoch. Sie betreiben fairen Sport und enthalten sich jeder Form der unlauteren Beeinflussung und Manipulation von Sportwettkämpfen.
Sie dürfen die Budokünste nicht missbrauchen und keine Handlungen unternehmen, die dem JJCB Schaden zufügen könnten.
Wer an den Trainings teilnimmt, besorgt die persönliche Körperpflege und trägt ein sauberes Budogi.
Wer an den Trainings teilnimmt, muss sich auf eigene Kosten gegen Unfall versichern. Im Falle der Unterlassung handelt das Mitglied auf eigenes Risiko. Der JJCB lehnt jegliche Haftung ab.
Im Übrigen erfüllen die Mitglieder die Pflichten, die ihnen durch die Statuten des JJCB, SJV und KBJV sowie die Ethik-Charta, das Ethik-Statut und das Doping-Statut von Swiss Olympic oder durch Beschluss eines dieser Organe auferlegt sind.
Mitgliederbeiträge
Aktivmitglieder (Jahresgebühr)
Passivmitglieder (Jahresgebühr)
CHF 50.-
Schnuppertraining CHF 0.-
jederzeit möglich, keine Vorkenntisse erforderlich. Bitte vorher per Probetrainingsbutton anmelden.
Familienrabatt
Bei Familien wird ab der dritten JJCB-Mitgliedschaft ein Rabatt von 20% auf dem Mitgliederbeitrag gewährt. Der Rabatt berechnet sich auf dem jeweils tiefsten Mitgliederbeitrag (bei mehr als drei Mitgliedschaften auf den jeweils tieferen Mitgliederbeiträgen). Bei Unklarheiten gibt unser Leiter Buchhaltung gerne Auskunft.
Beiträge für den Schweizer Judo & Ju Jitsu Verband (SJV)
Für Aktivmitglieder ist der SJV Pass und die Jahreslizenz ab 5 Jahren obligatorisch. Das Vereinsmitglied ist damit berechtigt, Kyu und Dan Prüfungen zu absolvieren sowie an Wettkämpfen und Verbandskursen teilzunehmen.
SJV Pass CHF 30.-
einmalige Gebühr
SJV Lizenz CHF 80.-
Jahresgebühr für Erwachsene und Jugendliche ab 14 Jahren
SJV Lizenz CHF 50.-
Jahresgebühr für Kinder unter 14 Jahren
Rückerstattung des Mitgliederbeitrags
Aktivmitglieder können in folgenden Fällen ein Gesuch um anteilmässige Rückerstattung des Mitgliederbeitrags stellen, sofern das Ereignis mehr als sechs Monate anhält: Krankheit, Verletzung, Niederkunft, Wohnortswechsel in einen anderen Kanton oder ins Ausland.
Änderung und Erlöschen der Mitgliedschaft
Die Änderung der Mitgliedschaft und der Austritt können jeweils halbjährlich auf den 30. Juni oder den 31. Dezember erfolgen. Die Erklärung ist dem Vorstand spätestens einen Monat vorher schriftlich einzureichen.
Klicke dazu auf "Mutationsmeldung".